Bestrafung für Diebstahl in früherer Zeit

Bestrafung für Diebstahl in früherer Zeit in der Stadt Coburg
Erwachsene Diebe mußten ihre Tat im Zuchthaus, meist aber am Galgen büßen

 
2005 © Veste-Verlag Coburg Heinz Roßteutscher, Coburg, Steingasse 16

Hinweis:
Sehen Sie hierzu den Beitrag in meinem Archiv unter: Buchvorstellungen.
An dieser Stelle nochmals vielen Dank an Herrn Roßteutscher für die Gestattung der Übernahme.

Heute werfen wir einen Blick in die Jahrbücher der "Herzoglich Sächsischen Residenzstadt Coburg“. Der bekannte Chronist Karche schreibt darüber im Jahre 1583: Bei Feld- und Gartendiebereien wurden drakonische Strafen ausgesprochen und vollstreckt. Erwachsene Diebe mußten ihre Tat im Zuchthaus, meist aber am Galgen sühnen.

Auf diesem Kupferstich ist der Galgen auf einem Plateau in der Hohen Straße zu sehen (am Bildrand oben links). Gleich zwei Galgen standen in der Stadt Coburg. Auf dem Marktplatz stand der eine, auf einem Plateau in der Hohen Straße (am hinteren Glockenberg) der andere, ein doppelter Galgen. An dieser Stelle in der Hohen Straße fanden früher u.a. auch die Hexenverbrennungen statt.

Wie Karche weiter ausführte:
"Für das junge mutwillige Gesindlein war das Narrenhaus, welches außerhalb des inneren Ketschenthores und der daselbst befindlichen Schmiede (am Schweinsmarkt) stand, wegen Feld- und Gartendiebereien bestimmt“. Eine besondere Strafe gab es für Knaben die beim Obststehlen ertappt wurden, sie wurden in den Stadtgraben getaucht.

Wie Karche schreibt:
"Auch wurden Knaben wegen Dieberei im Garten auf den halbrunden Stein an der Stadtmauer, dem Gottesacker gegenüber, unweit des Hauses Nr. 295 gestellt und in den Stadtgraben gesprengt. Am 23. August 1629 geschah es wieder einmal. Der Knabe "Kilian Heß“ hatte im Zinkenwehr, in einem Garten einen Apfelbaum entdeckt, dessen Früchte ihn gelüstig machten. Der Zaun des Anwesens war nicht allzu hoch und schnell überstiegen. Flugs hatte er den Apfelbaum erklettert und ließ sich auf einem Ast die saftigen Äpfel schmecken.

Zu seinem Unglück hatte ihn der Feldhüter gesehen, er mußte vom Baum steigen und der Hüter des Gesetzes führte ihn zur Stadtwache am Markt. Er wurde von dort durch die Ketschengasse zum Steinweglein, wo der Zwinger war und vor dessen Mauer der Stadtgraben lag, gebracht. Der Knabe mußte den Korb besteigen, der auf dem Stein stand und wurde ins Wasser des Stadtgrabens geworfen. An genügender Zuschauerresonanz mangelte es bei diesem Schauspiel nicht. Unter dem Hohn und Spott der Anwesenden lief er danach tropfnass und eilig nach Hause. Wo er vom Vater nochmals seine "Tracht Prügel“ verabreicht bekam. Mit Sicherheit war ihm die Lust nach fremden Äpfeln für alle Zeiten vergangen.


Die Bäcker wurden wegen zu kleiner gebackener Brötchen
mit der Bäckertaufe - wie hier auf dem Bild bestraft
2005 © Veste-Verlag Coburg Heinz Roßteutscher, Coburg, Steingasse 16

Noch einige Erläuterungen zu den Örtlichkeiten:
Den halbrunden Stein kann man heute noch sehen. Aus der alten Stadtmauer in der Unteren Anlage, etwa dreißig Schritte von der Ketschengasse entfernt, ragt er heraus. Durch die Untere Anlage floß einst der Stadtgraben. Gegenüber liegt der Gottesacker, der Salvatorfriedhof. Auf dem Schweinsmarkt wurde 1860 die Lutherschule gebaut. Titelbild des Buches: "Sagen in und um Coburg aus dem Munde des Volkes 1815“, den "Katalog über das Strafrecht von 1746“ sowie "Bestrafungen in Coburg von 1510 bis 1826“, erschienen im Veste-Verlag Coburg. 

Copyright © 2024 Ulrich Göpfert. Alle Rechte vorbehalten.
Joomla! ist freie, unter der GNU/GPL-Lizenz veröffentlichte Software.