„Gedenkstätte Grenzturm Rottenbach“
Museale Nutzung des ehemaligen Grenzturms Rottenbach
Eine Fotoreportage von Ulrich Göpfert
Rottenbach/Eisfeld
In enger Zusammenarbeit mit dem Landkreis Hildburghausen sowie der Stadt Eisfeld und dem privaten Investor Horst Weingarth hat das Regionalmanagement Coburger Land Möglichkeiten zu einer verstärkten musealen Nutzung des ehemaligen Grenzturms Rottenbach erarbeitet.
Pressetermin am Grenzturm Rottenbach.
Von links nach rechts:
Dr. Dietrich Pfleger, LEADER-Management Hildburghausen-Sonneberg
Hermann Bühling, 1. Bürgermeister Gemeinde Lautertal
Stefan Hinterleitner, Geschäftsführer Regionalmanagement Coburger Land
Horst Weingarth, Investor, Tankstellen-Eigentümer
Sven Gregor, 1. Bürgermeister Stadt Eisfeld
Norbert Kastner, Oberbürgermeister Stadt Coburg
Michael Busch, Landrat Landkreis Coburg
Rolf Kaden, Kreisheimatpfleger Landkreis Hildburghausen
Foto: 2012 © Ulrich Göpfert
Die Ergebnisse dieser Überlegungen und erste Schritte zur Umsetzung wurden am Dienstag, 02. Oktober 2012 im Rahmen eines Pressetermins vor Ort am Grenzturm Rottenbach mit Vertretern der Landkreise Hildburghausen und Coburg, der Stadt Coburg sowie der Stadt Eisfeld und der Gemeinde Lautertal vorgestellt.
Der Pflasterstreifen zeigt den früheren Verlauf
der innerdeutschen Grenze bei Rottenbach
Foto: 2012 © Ulrich Göpfert
Dabei wurden auch neue Hinweisschilder auf die „Gedenkstätte Grenzturm Rottenbach“ sowie eine Aufpflasterung entlang der früheren Grenze bzw. Grenzkontrollen gezeigt.
Stefan Hinterleitner, Geschäftsführer Regionalmanagement Coburg Stadt und Land, (Bildmitte) gab einen Überblick über den derzeitigen Stand der Planungen.
Erinnerungen
an den „Grenznahen Verkehr“, den sogenannten „Kleinen Grenzverkehr“
Der Vertrag trat am 17. Oktober 1972 in Kraft
Reiseberechtigt war jeder Einwohner der Bundesrepublik, der in den einzeln als „grenznah“ aufgeführten Städten und Landkreisen seine Hauptwohnung hatte. Besucht werden konnten wieder nur die Gebiete der DDR, die als „grenznahe Kreise der DDR (Stadt- und Landkreise)“ einzeln aufgeführt waren, wobei bestimmte in Grenznähe gelegene Gemeinden und Ortsteile ausgenommen waren.
Es waren jährlich 30 Tagesaufenthalte, bei höchstens neun Besuchstagen im Vierteljahr, erlaubt. Es konnten sowohl Verwandte als auch Bekannte besucht werden, aber auch Reisen aus rein touristischen Gründen waren erlaubt. Die Einreise musste grundsätzlich an dem Übergang erfolgen, der dem Besuchsort am nächsten lag.
Das Einreisevisum wurde an der Grenze erteilt
Der Reisepass und der „Mehrfach-Berechtigungsschein“, der vier bis sechs Wochen vorher beantragt werden musste, waren vorzuzeigen. Antragsformulare für Berechtigungsscheine erhielt der Einreisende bei seiner Kommunalbehörde. Jugendliche unter 16 Jahren durften grundsätzlich nur in Begleitung eines Erwachsenen einreisen.
Für jeden Tagesaufenthalt wurde eine Visagebühr von 5,00 DM fällig. Zusätzlich war ein Mindestumtausch von 25,00 Deutsche Mark in 25,00 Mark der DDR, der nicht rücktauschbar war, vorgeschrieben. Es durften bei der Ausreise lediglich Gegenstände im Wert von 20,00 Mark der DDR gebührenfrei mitgeführt werden.
Die Ausreise musste am gleichen Kalendertag wie die Einreise erfolgen.
Meine Familie hatte diesen „Kleinen Grenzverkehr“ in den 70iger und 80iger Jahren desöfteren in Anspruch genommen, denn wir haben Verwandte in Neuhaus-Schierschnitz (damals Sperrgebiet) und so mussten wir uns immer in Sonneberg treffen.
Noch heute, wenn ich auf der alten B4 von Rottenbach in Richtung Eisfeld fahre und dabei an der ehemaligen Grenzabfertigungsanlage vorbei komme, werden so manche Erinnerungen an die damalige Zeit wieder wach:
Bei einem Besuch wurde ich dort mit meinem Dienstgrad und meiner Verwendung bei der Bundeswehr angesprochen, auch teilten mir die „Grenzer“ meine derzeitige Arbeitsstelle mit. Sie waren bestens informiert.
Da unsere Verwandten zur dieser Zeit sehr gerne Musik von „Heino“ hörten, haben wir immer wieder „Heino-Musikkassetten“ von hüben nach drüben geschmuggelt. Wir waren dabei sehr erfinderisch, nur hätte es zu einer Körpervisite nicht kommen dürfen.
Foto: 2012 © Ulrich Göpfert
Noch dreister war die Mitnahme eines gebrauchten Autoradios, das sich ein Verwandter so gerne für seinen „Trabbi“ gewünscht hatte.
Unter getragener modischer Wäsche, die natürlich im Rahmen der Zollvorschriften vorher gereinigt worden war, hatten wir ein Autoradio aus meinem alten Opel, in einen größeren Karton gegeben. Prompt wurde dieser Karton von einem „Grenzer“ in Augenschein genommen und zur Kontrolle geröntgt. Vorher hatte ich ihm versichert, dass die im Karton verstaute Wäsche gereinigt worden ist.
Bei der Rückgabe des Kartons fragte er: „und das Radio ist auch gereinigt worden?“. Er war noch einer der humaneren Grenzwächter, der uns den Karton samt Inhalt wieder übergab.
Und so könnte ich weitererzählen von den verschiedensten Episoden die wir im Rahmen des „Kleinen Grenzverkehrs“ im Laufe der Zeit erlebt hatten. Endlich am 09. November 1989 war es soweit die Mauer in Berlin fiel und die Grenzöffnung erfolgte.
Die Deutschen konnten sich wieder in die Arme schließen. Mögen auch heute noch so manche Vorurteile bestehen, wir können uns glücklich schätzen, dass die Vereinigung ohne Blutvergießen erreicht wurde und einen Mann sollte man dabei nicht vergessen, Michael Gorbatschow, dem wir Deutsche dabei viel zu verdanken haben.