Luchse

Wurden auch andere überfahrene Luchse vorher getötet?
LBV fordert Überprüfung früherer Verkehrsopfer und eine Aussetzung des Aneignungsrechts bei Luchsen

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Junger Luchs
Foto: © Henning Werth

Hilpoltstein – Nachdem bekannt wurde, dass der Ende Dezember im Landkreis Freyung-Grafenau angeblich überfahrene Luchs vorher erdrosselt wurde, besteht der Verdacht, dass auch in anderen Fällen vermeintliche Straßenopfer durch andere Ursachen zu Tode kamen. „Wir fordern, dass frühere Wildunfälle mit Luchsen unter ähnlichen Fundumständen umgehend genauestens geprüft werden“, so der LBV-Vorsitzende Dr. Norbert Schäffer. Der LBV hält es für durchaus möglich, dass auch andere Luchse keine echten Verkehrsopfer waren, sondern ebenfalls vorher getötet wurden. „Um sicherzustellen, dass in Zukunft beim Auffinden toter Luchse unter allen Umständen eine intensive Spurensicherung durchgeführt wird, muss das sogenannte Aneignungsrecht von Luchsen ausgesetzt werden“, so der LBV-Chef weiter. Im Fall des im Dezember überfahrenen Tiers erstattete der LBV Strafanzeige.

Es ist kein unbekanntes Vorgehen von Wilderern, getötete Luchse bewusst so auszulegen, dass sie offiziell als Verkehrsopfer erfasst werden. Genauso wie im Fall vom Dezember sind in Spanien bereits mehrfach Vorfälle bekannt geworden, bei denen Iberische Luchse bei Verkehrsunfällen ums Leben gekommen sind, ohne dass äußere Verletzungen zu erkennen waren. „Bei genauerem Hinsehen und einer sauberen Spurensicherung, ist die eigentliche Todesursache dann aber fast immer zu erkennen, da sich die Tiere beispielsweise bei einem Verkehrsunfall nachweisbar kurz vor dem Aufprall im Teer festkrallen und ihre Krallen entsprechende Schäden aufweisen“, bestätigt der spanische Umweltfahnder Dr. Inigo Fajardo dem LBV.

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Luchs mit Jungtier
Foto: © Dieter Hopf

„Durch die Manipulation der Fundumstände wird so die vorangegangene Straftat vertuscht“, erklärt Schäffer. In derartigen Fällen kann das sogenannte Aneignungsrecht, also die Inbesitznahme von Luchskadavern durch den zuständigen Jagdrechtsinhaber, auch unabsichtlich dazu führen, dass wichtige Hinweise übersehen werden. Das Recht eines zuständigen Pächters, in seinem Revier über die dem Jagdrecht unterliegenden toten Tiere zu verfügen, fordert der LBV deshalb für Luchse auszusetzen.

„Zukünftig muss jeder tote Luchs gemeldet werden
Ein Kadaver birgt viele Informationen, weshalb immer eine sorgfältige Spurensicherung durch die Polizei erfolgen muss, auch wenn es zunächst zum Beispiel wie ein Wildunfall aussieht“, so Norbert Schäffer. Insgesamt sage die Lage eines Tieres sehr viel über seine Todesursache aus.

Um im aktuellen Fall Gerüchte über eine mögliche Todesursache zu vermeiden, fordert der LBV die Bekanntmachung des Gutachtens sowie der erfolgten Spurensicherung.

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