300 Jahre Kommunbrauhaus Rossach
Brauhaus-Jubiläum wird am kommenden
Samstag, 25. Juni 2011 ab 14:00 Uhr gefeiert
Ein Beitrag von Ulrich Göpfert
Großheirath-Rossach
300 Jahre Brautradition können die Rossacher mit ihrem Kommunbrauhaus aufweisen. Dieses Jubiläum wird am Samstag, 25. Juni 2011 gebührend gefeiert.
Das Kommunbrauhaus Rossach (li.) im Jubiläumsjahr
Foto: 2011 © Ulrich Göpfert
Der Festakt beginnt um 14:00 Uhr am Brauhaus. Dort wird 1. Bürgermeister Udo Siegel die Ortsbürger und die Festgäste begrüßen. Die Festrede wird von Bezirksheimatpfleger Prof. Dr. Günter Dippold gehalten. Musikalisch wird die Jubiläumsfeier von Saskia Jeske umrahmt. Nach den Grußworten wird dann die Festveranstaltung mit einem gemütlichen Beisammensein ausklingen.
Die Gemeinde Großheirat hält die Brauanlagen, die noch in vielen Teilen den Originalzustand aufweisen, in einem guten Zustand. Alle bisherigen Sanierungen wurden in enger Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege vorgenommen. Vier bis fünf Mal im Jahr wird nach alter Tradition gebraut, ein bekömmliches, helles und starkes Bier, das zwölf Prozent Stammwürze und etwa fünf Prozent reinem Alkohol aufweist.
Verantwortlich hierfür ist der Braumeister Klaus Ziegler aus Rossach. Im Jahr werden im Kommunbrauhaus Rossach ca. 80 bis 100 hl Bier gebraut. Die Kundschaft ist nicht auf das Gemeindegebiet beschränkt. Auch bei den Auswärtigen entwickelt sich das Bier aus Rossach immer mehr zum Geheimtipp.
Die Tradition der Kommunbrauhäuser geht auf das 15. Jahrhundert zurück:
Um Kosten und Arbeitsaufwand zu sparen, richteten die Bürger Brauhäuser ein anstatt ihr Bier zu Hause zu brauen. Daneben blieben die Vorteile des Hausbrauens für die fränkischen Bürger erhalten. Gerste, Hopfen sowie Brennholz für das Darren des Malzes und das Brauen konnten selbst angebaut und bereitgestellt werden. Als nützliches Nebenprodukt war der Biertreber mit seinem hohen Eiweißgehalt gerade im Winter ein hervorragendes Viehfutter.
Auch für die Gemeinde waren Malz- und Brauhaus eine zusätzliche Einnahmequelle. Schließlich mussten die Bürger für die Benutzung ein sogenanntes „Kesselgeld“ entrichten. Erst nach 1807 wurden viele Kommunbrauhäuser von den Städten verkauft.
Häufig waren es die aktiven Kommunbrauer, die das Brau- und Malzhaus erwarben und als Genossenschaftsbrauerei weiterbetrieben. Außenstehende brauberechtigte Bürger durften gegen ein höheres „Kesselgeld“ weiterhin brauen.
In einigen Orten in Franken werden Kommunbrauhäuser heute noch betrieben. Beispiele für die Fortführung dieser schönen fränkischen Tradition finden sich in Rossach, Seßlach und Rossfeld im Landkreis Coburg.
Bierkultur
Wer hat eigentlich wann mit dem Bierbrauen angefangen?
Eine interessante Frage, die sich allerdings nicht eindeutig beantworten lässt. Fest steht, dass der Mensch eine kulturelle Vorleistung erbringen musste: Schluss mit dem Nomadendasein, ein fester Wohnsitz mit Ackerbau war notwendig. Denn ohne Getreide lässt sich kein Bier brauen. So lernte der Mensch zunächst, Brot zu backen. Die Herstellung von Bier hat sich daraus entwickelt. Das erste Bier könnte etwa vor zehntausend Jahren eher aus Zufall entstanden sein, als ein Stück Brot feucht wurde und zu gären begann.
Die Germanen machten Bier zu ihrem Lieblingsgetränk
Den ältesten Nachweis für Braukunst auf deutschem Boden liefern Bieramphoren aus der Zeit um 800 vor Christus aus der Gegend von Kulmbach. Das Brauen war damals übrigens wie das Brotbacken Aufgabe der Frauen. Lange Zeit muss das Bier pappig und süß geschmeckt haben, weil kein Hopfen verwendet wurde. Das änderte sich erst im 8. Jahrhundert, als das Bier durch den Hopfen seinen fein-herben Geschmack bekam. Im Mittelalter trieben vor allem die Klöster die Braukunst voran - kein Wunder, schließlich war das starke Bier vor allem in der Fastenzeit willkommen. Mit der Säkularisierung war Anfang des 19. Jahrhunderts das Ende der meisten Klosterbrauereien gekommen
Hopfen und Malz - und sonst nix!
Die älteste Lebensmittelverordnung der Welt ist das bayerische Reinheitsgebot. Bis auf den heutigen Tag brauen Deutschlands Brauereien nach dieser Vorschrift ihr Bier. Und deshalb feiern die Bierfreunde alljährlich am 23. April mit dem "Tag des Deutschen Bieres" den Geburtstag des Reinheitsgebots.
Der 23. April 1516 ist ein bedeutender Tag der Lebensmittelgeschichte
An diesem Tag erließen die Brüder Wilhelm IV. und Ludwig X. auf dem Landständetag zu Ingolstadt das bayerische Reinheitsgebot. Die Vorschrift hatte ihren guten Grund - nicht wenige Bierpanscher kippten alles Mögliche in ihr Gebräu, um es "trincklich" zu machen: Harmloses wie Hirse und Bohnen oder Absonderliches wie Pech, Ochsengalle, Ruß und harte Eier.
Mit dem Reinheitsgebot wurde verbindlich festgelegt, was ins Bier darf:
Malz, Hopfen und Wasser. Hefe wurde als erlaubte Zutat erst später aufgenommen. Der Grund: Früher kannte man die Hefe als Teil des Brauvorgangs gar nicht. Die Gärung des Bieres erfolgte spontan durch Hefepilze in der Luft. Der Erfolg der bayerischen Verordnung war durchschlagend und setzte sich über die Landesgrenzen hinweg durch. Das Reinheitsgebot fand sowohl Eingang in das Recht der Kaiserzeit (ab 1871) und der Weimarer Republik (ab 1918). Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Reinheitsgebot im Biersteuergesetz verankert.
Was heute selbstverständlich ist, war früher nicht möglich: Zuhause auf der Couch sitzen und eine Flasche Bier aufmachen.
Getränkemärkte und Heimlieferservice sind Errungenschaften des 20. Jahrhunderts. Wer davor Bier trinken wollte, musste schlichtweg in eine Gastwirtschaft gehen oder selbst brauen. Letzteres war früher selbstverständlich, schließlich wurde Bier seit der Germanenzeit im Haushalt gebraut - oft viel mehr, als man selbst trinken konnte. Der Rest wurde dann ausgeschenkt.
Rossach – Dorfbrunnen und Brauhaus
Die Aufnahme ist etwa um 1940 entstanden.
Foto: Gemeindeverwaltung Großheirath-Rossach
Und zum guten Schluss noch ein Zitat:
Am 8. Tag schuf Gott das Bier, und seitdem hört man
nichts mehr von ihm."
(Verfasser unbekannt)