Jubiläumsfest - 300 Jahre Brauhaus Rossach
Das „Rossicher Salbergebräuta“ mundete den Festbesuchern ausgezeichnet
Eine Fotoreportage von Ulrich Göpfert
Rossach/Landkreis Coburg
Etwas besseres Wetter hätten die Rossacher zu ihrem Jubiläumsfest am vergangenen Samstagnachmittag schon verdient gehabt, aber die „paar Regentropfen“ – die nicht bis in die Festmaß gelangten - taten der Stimmung vor dem Festplatz am Traditions-Kommunbrauhaus keinen Abbruch.
Wie er in seiner Rede ausführte: Das Kommunbrauhaus Rossach kann auf eine 300-jährigen Geschichte verweisen. Grund genug um dieses Jubiläum heute zünftig zu feiern.
Seit Jahrhunderten haben die Rossacher Bürger ausgestattet mit dem Hausbraurecht, ihr eigenes Bier in dieser Braustätte hergestellt. Diese Tradition ist auch heute ungebrochen. Bis zum heutigen Tage ist es immer wieder gelungen, Personen zu gewinnen, die sich der Aufgabe der eigenen Bierherstellung verschrieben haben und als „Braumeister“ die Leitung und Organisation übernehmen.
Sie sind wahre Pfleger der Tradition. Ohne ihr engagiertes Eintreten für das Brauen wäre der Bestand des Hauses wohl schon lange nicht mehr gegeben. So ist es gelungen, über Jahrhunderte ein wahres Kleinod zu erhalten und vor allem mit Leben zu erfüllen…
Für die Festrede konnte Bezirksheimatpfleger Prof. Dr. Günter Dippold gewonnen werden. Er konnte interessantes aus der Geschichte des Brauhauses und der damaligen Zeit berichten:
Rossach sei, so formulierten 1711 die beiden Dorfmeister, ein „sehr volckreich(es), in der offenen Straß gelegenes Dorff, durch welches täglich eine starcke Passage gehet“. Sowohl die harte Arbeit der Einheimischen in der Landwirtschaft als auch das strapaziöse Reisen der Fremden erzeugte eine Nachfrage nach Bier, das als idealer Kraftspender galt.
Ein Wirtshaus nahe der Kirche ist seit 1499 nachzuweisen, ein zweites wurde im frühen 17. Jahrhundert eröffnet. Doch sie versorgten, wie die Dorfmeister klagten, den Ort nur mit „geringe(m) Bier“, und manchmal holten die Wirte „allerhand liederliches Getränck“ aus anderen Orten. Über die mangelhafte Bierqualität hätten „sowohl die Passagiers alß hiesige Innwohnere mehrmalige Klage geführet“. Ihr Bier aber aus auswärtigen Brauereien zu beziehen, war den Einheimischen von Rossach 1696 untersagt worden. Auch der Hofkammer, der Finanzbehörde des Herzogtums Sachsen-Coburg waren die beiden Wirtshäuser ein Dorn im Auge, denn sie zahlten die „Tranksteuer“ nicht. Sie betrachteten sich von dieser Abgabe durch eine Pauschalzahlung als befreit.
So stieß der 1707 gestellte Antrag der Gemeinde Rossach, ein kommunales Brauhaus zu errichten, in Coburg auf offene Ohren. Die beiden Wirte jedoch protestierten gegen das Projekt. Die Hofkammer war bereit, ihnen entgegenzukommen: Würden sie ihre Tranksteuer künftig ordentlich entrichten, dann werde man die Gemeinde abweisen. Die Wirte freilich, vertreten durch den gewieften Coburger Advokaten Heinrich Perthes, stellten sich quer. Geschickt verschleppte der Rechtsvertreter die Sache, so dass erst einmal alles beim Alten blieb.
1710 gab ein Urteil der Juristischen Fakultät der Universität Marburg eindeutig der Coburger Hofkammer und der Gemeinde recht: Die Wirte seien weder befugt, die Tranksteuer zu verweigern, noch hätten sie ein Privileg, das den Bau eines gemeindlichen Brauhauses verbiete. Dagegen legte der Advokat Rechtsmittel ein, so dass sich der Fall weiter hinzog. Verzögernd wirkte sich auch der Umstand aus, dass nach dem kinderlosen Tod des Herzogs Albrecht von Sachsen-Coburg im Jahr 1699 seine Brüder und Neffen Jahrzehnte lang über das Erbe stritten und das Land gemeinsam regierten. Gotha, Meiningen, Hildburghausen und Saalfeld mussten sich bei Entscheidungen abstimmen.
Endlich im Juni 1711, erhielt die Gemeinde die erbetene Genehmigung von der Coburger Hofkammer. Doch der untere Wirt ließ nicht locker und beanspruchte für sein Wirtshaus den Status einer Erbschenke, was ihn zur ausschließlichen Versorgung des Dorfs mit Bier berechtigt hätte. Das Wirtshaus gehörte zum Rittergut Untersiemau. Dessen Inhaber, Johann Dietrich von Könitz, wandte sich als vermeintlich Geschädigter im März 1712 an den Herzog von Sachsen-Meiningen und fand Gehör, zumal er als Oberhofmeister der Herzoginmutter zum dortigen Hof gehörte. Die Hofkammer gebot der Gemeinde Rossach deshalb, den bereits genehmigten Bau einzustellen.
Das Bauholz für ihr neues Brauhaus hatte die Gemeinde schon 1711 gekauft. Angesichts der neuen Verwirrungen versuchten die Rossacher, Tatsachen zu schaffen. Wie der Unterwirt seinem Advokaten Hauck „fast mit thränenden Augen“ berichtete, ließ die Gemeinde das Brauhaus Ende Oktober 1711 aufrichten. Die Regierung drohte der Kommune eine gehörige Geldstrafe an, wenn sie fortfahre.
Kurz darauf löste sich die Angelegenheit zum Wohlgefallen der Gemeinde. Die Details sind unklar; jedenfalls spielte der sachsen-meiningische Regierungsrat Dr. Lautensack eine wichtige Rolle. Ihm zahlte die Hofkammer im November 1711 einen ansehnlichen Betrag, den sie sich von der Gemeinde erstatten ließ. Denn Lautensack habe den Rossachern „in dero Brau-Angelegenheit (…) gute Dienste gethan“.
Schon zuvor, im Januar, hatten die Coburger Kupferschmiede Johann und Johann Georg Hilpert die Braupfanne geliefert. Nach sechsjährigem Bemühen konnte die Gemeinde mit dem Brauen beginnen...
Quelle: Prof. Günter Dippold, Bezirksheimatpfleger
Eindrücke vom Jubiläumsfest am 25. Juni 2011
im Bild festgehalten:
Den Bratwurstmeistern wurde nicht kalt
Die Rossacher lassen sie durch das Wetter nicht vom Feiern abhalten
Rückseite des Jubiläums-Bierdeckels
Foto: 2011 © Ulrich Göpfert
Hinweis:
Zum Brauhausfest wurde ein Jubiläumskrug angefertigt, der bei der Gemeindeverwaltung bestellt werden kann.
Quellenhinweis:
Festschrift Gemeinde Großheirath